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Dokumente des Romulanischen Rechts

von Racussa

Königsordo

Wie wird man Romulanischer König; und was tut man, wenn man es geworden ist?
Ordo Romulanus maximus, das ist der ordo regalis, Der Königsordo

§ 1 Aufgabe

Der König ist die Verkörperung des Romulanischen Imperiums.

§ 2 Bestellung

Der König wird von den Kurfürstinnen im Wahlsaal des Königspalastes gewählt, sobald der Vorgänger bestattet ist.

§ 3 Amtseinführung

                1° Sofort nach der Wahl wird der Gewählte in den Wahlsaal geführt und gefragt, ob er die Wahl annimmt. Nach der Annahme der Wahl durch den König küssen die Kurfürstinnen den linken Fuß des Königs.

                2° Danach werden die Tore des Wahlsaales geöffnet, die Pares treten ein und helfen dem König in folgender Weise: Der Graf von Beauvais schüttet einen Kübel warmen Wassers in eine Wanne. Der Graf von Châlons füllt den Rest der Wanne mit warmem Wasser aus einem Schlauch. Der Graf von Noyon breitet um die Wanne einen goldenen Teppich. Der Graf der Champagne legt auf einem Tisch zwölf goldene Handtücher bereit. Der Graf von Toulouse gießt eine Kanne Honig in das Wasser. Der Graf von Flandern streut eine Schale voll Holzasche in das Wasser. Die Herzogin von Reims läutet mit einer goldenen Glocke und singt den Königshymnus. Die Herzogin von Langres schlägt eine goldene Triangel und hilft dem König beim Ausziehen. Die Herzogin der Normandie spielt auf einer goldenen Flöte und geleitet den König ins Wasser. Die Herzogin von Burundi klappert mit zwei goldenen Kastagnetten und taucht den König unter. Die Herzogin von Aquitanien schlägt auf einen goldenen Gong und hilft dem König aus der Wanne. Alle Pares nehmen ein goldenes Handtuch und trocknen nacheinander den König ab. Die Herzogin von Laos spielt auf einer goldenen Lyra und zieht dem König das goldene Tempelfestgewand ohne Schuhe an.

                3° Die Pares begleiten den König in den Krönungssaal, wo die Curia, das Kurfürstinnenkollegium und der Senat vollzählig Platz genommen haben. Der Graf von Beauvais legt dem König beim Eintritt in den Krönungssaal den goldenen Krönungsmantel über und führt den König zum Krönungsaltar. Der Graf von Châlons steckt dem König vor dem Krönungsaltar an jeden Finger einen goldenen Ring und hilft dem König, auf dem Krönungsaltar Weihrauch zu Ehren der Dei Consentes zu verbrennen. Der Graf von Noyon legt dem König am Krönungsaltar den goldenen Gürtel an und führt den König zum Thron. Der Graf der Champagne reicht dem König am Fuß der Thronempore ein Glas mit Honig vermischter Milch und ein Glas Romulanischen Wein. Der Graf von Toulouse führt den König zum Falkenthron und zieht ihm, sobald er sitzt, goldene Socken und goldene Schuhe an. Alle Pares kommen nun einzeln und küssen den rechten Schuh des Königs. Der Graf von Flandern legt dem König den goldenen Krönungsdisruptor an und stellt ihm zehn Männer als Leibwache vor. Nach der Vorstellung gehen die Leibwächter hinter den Thron und bewachen ab jetzt ständig den König. Die Herzogin von Reims läutet mit einer goldenen Glocke, steigt zum Thron hinauf und setzt dem sitzenden König den goldenen Lorbeerkranz auf. Die Herzogin von Langres schlägt eine goldene Triangel und reicht dem König das hundert Zentimeter lange Zepter, in das die Namen aller Verwaltungsbezirke eingraviert sind. Die Herzogin der Normandie spielt auf einer goldenen Flöte, öffnet die Türe, holt den Militärrat herein und stellt dem König den Erzschiffer und die Admiräle der Hauptstadt vor. Die Herzogin von Burundi klappert mit zwei goldenen Kastagnetten und stellt dem König den Erzspion vor, der ihm etwas ins linke Ohr flüstert, seine linke Hand küßt und mit seinem Rücken den Rücken des Königs berührt. Die Herzogin von Aquitanien schlägt auf einen goldenen Gong, nimmt dem König den goldenen Lorbeerkranz ab, setzt ihm die zehnzackige Krone mit Diamanten auf und stellt ihm den Erzmagister und die Rektorierenden vor. Die Herzogin von Laos spielt auf einer goldenen Lyra, fritiert je eine der zwölf senatorischen Früchte und serviert sie dem König. Nachdem er alle zwölf Stücke gegessen hat, wirft sie den Teller ins Feuer des Krönungsaltares. Danach nehmen die Pares Aufstellung neben dem König, die Grafen links und die Herzoginnen rechts.

                4° Nun tritt die Regina sacrorum vor und küßt den König auf den Mund. Die zwölf Hainpriestenden legen den Krönungsteppich auf. Die zwölf Altarpriestenden stellen das Krönungsbett auf. Die zwölf Tempelpriestendenen helfen dem König und der Regina sacrorum aus ihren Gewändern. Die Obermutzenbacherin besprengt das Bett mit Duftöl und zieht die Vorhänge des Bettes zu. Während der Beischlafszeremonie stellen die zwölf Hainpriestenden Altäre für die Dei Consentes auf, die zwölf Altarpriestenden zünden auf den Altären Feuer an. Nachdem die Obermutzenbacherin die Vorhänge wieder geöffnet hat, helfen zwölf Tempelpriestenden dem König beim Anziehen, die Regina sacrorum muss sich alleine anziehen. Statt der zehnzackigen Krone mit Diamanten wird dem König jetzt die zwölfreifige Kuppelkrone mit den Namen der Dei Consentes und dem Rubin ‚Auge des Iupiter‘ aufgesetzt vom Flamen Dialis. Der Pontifex maximus hilft dem König, auf jedem der Altäre eine Blume zu verbrennen und begleitet ihn dann zurück zum Thron.

                5° Der König gibt die Kuppelkrone ab und erhält von der Herzogin von Reims die goldene Bildtafelkrone mit den Namen der zwölf Senatorischen Familien und ihren Früchten aus Edelsteinen. Dann breiten der Erzzensor und der Erzminister einen silbernen Teppich auf die Thronempore. Unter Ankündigung durch den Erzerzer treten nun die Mitglieder des Senats einzeln vor den König, nehmen ihre Senatskrone ab, knien nieder und berühren mit ihrem Senatszepter die Spitze des königlichen Zepters. Sodann stehen sie auf und geben dem König je ihre Frucht. Darauf steht der König für jedes Mitglied des Senats einzeln auf, umarmt es und setzt sich wieder.

                6° Wenn der König mit einer Frau verheiratet ist, kommt nun diese Frau, wird durch den Grafen von Beauvais mit einem halbgoldenen-halbsilbernen Mantel bekleidet und von der Herzogin von Reims mit einer halbgoldenen-halbsilbernen Krone gekrönt. Sie kniet vor dem König und küßt zuerst sein rechtes, dann sein linkes Knie, erhebt sich, küßt seine rechte und seine linke Wange und schließlich alle zwölf Bildtafeln der Krone.

                7° Sodann erhebt sich der König, gibt goldenen Mantel und Bildtafelkrone ab, erhält den grünen Falkenmantel und den grünen Falkenhelm mit gespreizten Flügeln. Der Erzschiffer bringt das grüne Schwert, der Graf von Flandern legt es ihm an. Nun geht der König zum Tor, stößt es auf und tritt, umringt von den Pares und seinen Leibwächtern, gefolgt von seiner Königin, wenn er schon verheiratet war, und den Kurfürstinnen, sodann den Mitgliedern des Senats, den Leitern der Imperialen Organe und dann den Militärs durch die zwölf Verwaltungsbezirkssäle, wo er die Huldigung der Präfekten bzw. des Prätors und der Verwaltungsbezirkskonzilien entgegen nimmt. Am Eingang jedes Saales erhält er von der Herzogin von Reims die entsprechende Krone, am Ende jedes Saals tauscht er sie wieder gegen den Falkenhelm.

                8° Anschließend kommt die Prozession in die große Vorhalle, wo der König mithilfe des Pontifex maximus am Schrein der hauptstädtischen Tetras ein Opfer darbringt.

                9° Dann tritt die Prozession auf den Königsplatz, wo der König das Schwert zieht und zwölf Tonkrüge zertrümmert.

                10° Unter Vorantragung der Königsfahne, und wenn sie ihn begleitet, der Königinfahne formiert sich jetzt die Prozession, die zuerst zum Senat zieht, wo der König auf dem Senatsthron Platz nimmt, dann in Curiatsbezirk, wo er an jedem Tempel der Dei Consentes und am Tempel der hauptstädtischen Tetras mithilfe des Pontifex maximus opfert. Zuletzt geht die Prozession in das Kurfürstentum, wo er auf dem Thron des Kurfürstentums Platz nimmt und Metallgaben der Kurfürstinnen als Tribut entgegennimmt.

                11° Nächste Station der Prozession ist der Militärplatz im Militärbezirk, wo der König und die Mitglieder der vier Ecksteine auf einer Tribüne Platz nehmen, um eine Militärparade unter Führung des Erzschiffers abzunehmen, an der nach Maßgabe des Erzschiffers mehr als hunderttausend Angehörige der Raumflotte teilnehmen und dazu alle hunderttausend Gardisten des Königs, mit Ausnahme der zehn, die ihm an diesem Tag zur Leibwache eingeteilt sind.

12° Danach kann der König wählen, ob er zu Fuß, auf einem Reittier oder in einem Shuttle das Amburbale, die große Stadtumrundung, macht. Dabei muss er die Straße vor dem äußeren Verteidigungswall vollständig abschreiten bzw. – fahren bzw-. – fliegen, bei jedem der zwölf Tore Halt machen, der jeweiligen Alten Gottheit opfern und ein Gelage für die Einwohner des hinter dem Tor liegenden Bezirks eröffnen.

13° Durch das zwölfte Tor zieht er zurück in die Stadt und auf langem Weg über die mittlere und die innere Verteidigungswallstraße zurück zum Königspalast, wo er zwölf Stunden Ruhe genießen darf, bevor das Krönungsbankett beginnt, bei dem die Pares dem König servieren.

§ 4 Wohnung, Familie und Haushalt

1° Wohnung

Der König bewohnt zehntausend Räume aufgeteilt auf die zehn Königsstockwerke des Königspalastes. Weiters stehen dem König die zehn Landsitze Anhui, Fujian, Gansu, Guangdong, Guizhou, Hainan,Hebei, Heilongjiang, Henan, Hubei, Hunan, Jiangsu zum Anbau von Verpflegung zur Verfügung. Der König darf die Hauptstadt nie verlassen.

2° Familie

Die Königin bewohnt fünftausend Räume aufgeteilt auf die fünf Königinstockwerke unter den Königstockwerken des Königspalastes.

Kinder und Schwiegerkinder, Enkelkinder und Geschwister des Königs und der Königin bewohnen die tausend Zimmer des Familienstockwerks unter den Königinstockwerken des Königspalastes.

Königin und andere im Palast lebende Verwandte des Königs dürfen mit seiner Zustimmung auch bis zu elf Monate auf einem der Landsitze wohnen.

3° Haushalt

Dem König stehen zehntausend Angestellte für den persönlichen Bedarf und die Aufgaben des Königspalastes zur Verfügung. Zur Aufsicht über die Angestellten setzt der König die Königliche Gouvernante ein.

§ 5 Befugnisse

                1° Der König gibt die Verfassung für das Romulanische Imperium und alle Ordines vor, ändert sie oder schafft sie ab.

                2° Der König kann Senatorische Familien ausschließen und neue ernennen.

                3° Der König kann allen Personen jederzeit direkte Anweisungen erteilen oder sie ihres Amtes entheben.

                4° Der König kann alle Gesetze aufheben oder für Einzelfälle außer Kraft setzen. Er kann auch – bei gleichzeitiger Information des Senates – eigene Gesetze mit sofortiger Wirksamkeit erlassen.

                5° Der König kann jedes Gebäude der Hauptstadt betreten und benützen.

                6° Der König kann nach Rücksprache mit der Regina sacrorum den Festkalender ändern.

§ 6 Kleidung

1° Alltag

Der König trägt im Alltag immer ein bodenlanges, goldenes Kleid und goldene Hausschuhe.

2° Forenfeste

Der König trägt bei Forenfesten einen goldenen Anzug mit goldenem Rüschenhemd, dazu einen goldenen Hut mit zwölf goldenen Federn und einer zwölf Zentimeter breiten Krempe. Dazu trägt der König goldene Schnabelschuhe.

3° Hainfeste

Der König trägt bei Hainfesten einen goldenen Rock, einen goldenen Harnisch, einen goldenen Helm, goldene Arm- und Beinschützer und goldene Sandalen.

4° Altarfeste

Der König trägt bei Altarfesten goldene Kniebundhosen, goldenes Hemd und goldene Jacke mit zehn Zentimeter langer Schleppe, den goldenen Lorbeerkranz, goldene Strümpfe und goldene Schuhe.

5° Tempelfeste

Der König trägt bei Tempelfesten einen zehnlagigen goldenen Kimono, einen Umhang mit hundert Meter langer Schleppe und die zum Fest passende Krone, dazu goldene Handschuhe und Schuhe aus Samt.

§ 7 Bewegung

                1° Wann immer der König den Königspalast verlässt, benützt er die Königspforte und wird begleitet. Die Gestalt der Begleitung hängt von der Festlichkeit des Ausgangsgrundes ab.

2° Bei alltäglichen Prozessionen geht dem König die Königsfahne voraus, dahinter ein Hornbläser. Dahinter zehn Leibwächter. Neben dem König gehen die Pares. Hinter dem König gehen die Königin, weitere zehn Leibwächter und ein Hornbläser.

3° Bei forenfestlichen Prozessionen geht dem König die Königsfahne voraus, dahinter ein Trompeter, ein Trommler und ein Hornbläser. Dahinter zehn Leibwächter. Neben dem König gehen die Pares. Hinter dem König gehen die Curia, die Kurfürstinnen, der Senat, die Königin, weitere im Königspalast lebende Mitglieder der Königlichen Familie, weitere fünfzig Leibwächter, ein Hornbläser, ein Trommler und ein Trompeter.

4° Bei hainfestlichen Prozessionen geht dem König die Königsfahne voraus, dahinter fünf Trompeter, fünf Trommler und fünf Hornbläser. Dahinter zehn Leibwächter. Neben dem König gehen die Pares mit ihren Fahnenträgern. Hinter dem König gehen die Curia, die Kurfürstinnen mit ihren Windradträgern, der Senat mit seinen Fahnenträgern, die Königin mit zwei Leibwächterinnen, weitere im Königspalast lebende Mitglieder der Königlichen Familie, weitere hundert Leibwächter, ein Hornbläser, ein Trommler und ein Trompeter.

5° Bei altarfestlichen Prozessionen geht dem König die Königsfahne voraus, dahinter fünf Trompeter, fünf Trommler und fünf Hornbläser. Dahinter hundert Leibwächter. Neben dem König gehen die Pares mit ihren Fahnenträgern. Hinter dem König gehen die Curia, die Kurfürstinnen mit ihren Windradträgern, der Senat mit seinen Fahnenträgern, die Königin mit zehn Leibwächterinnen, weitere im Königspalast lebende Mitglieder der Königlichen Familie, weitere hundert Leibwächter, fünf Hornbläser, fünf Trommler und fünf Trompeter.

6° Bei tempelfestlichen Prozessionen geht dem König die Königsfahne voraus, dahinter zehn Trompeter, zehn Trommler und zehn Hornbläser. Dahinter hundert Leibwächter. Neben dem König gehen die Pares mit ihren Fahnenträgern. Hinter dem König gehen hundert Schleppenträger, je fünfzig auf jeder Seite, die vierundzwanzig Kronenträgerinnen, die Curia, die Kurfürstinnen mit ihren Windradträgern, der Senat mit seinen Fahnenträgern, die Königin mit zehn Leibwächterinnen, weitere im Königspalast lebende Mitglieder der Königlichen Familie, weitere hundert Leibwächter, zehn Hornbläser, zehn Trommler und zehn Trompeter.

                7° Die Königin wird immer von der Königinfahne begleitet.

                8° Die Königin und die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie, die im Königspalast wohnen, dürfen den Palast nicht ohne Erlaubnis des Königs verlassen. Wenn sie ihn alleine verlassen, werden sie immer von zwei Leibwachenden begleitet.

§ 8 Gerichtsbarkeit

1° Der König kann von niemandem gerichtet werden.

2 ° Zugleich kann der König zu jedem Zeitpunkt in jeden Prozeß eingreifen und ein Urteil ohne Angabe von Gründen fällen, gegen das keine Berufung möglich ist.

§ 9 Tod

                1° Stirbt der König, so beginnt eine hundert Tage währende Trauerzeit, während derer alle Personen des Romulanischen Imperiums nur schwarze Kleidung tragen dürfen.

                2° Die Regina sacrorum und der Pontifex maximus bereiten gemeinsam mit der Königin, wenn es eine gibt, das Begräbnis vor, dass nach Ablauf der hundert Tage stattfindet.

                3° Am zehnten Tag nach dem Tod wird der König auf einem Scheiterhaufen aus den zwölf kurfürstinnenlichen Hölzern in Anwesenheit der Curia, der Kurfürstinnen, des Senats und der ganzen Königlichen Familie verbrannt und die Asche in einer goldenen Urne aufbewahrt.

                4° Bei allen Festprozession, die in dieser Zeit immer in schwarzer Farbe mit weißen Dekorationen stattfinden, wird an der Stelle des Königs die Urne getragen, entweder von der Königin oder von seinem ältesten Kind oder von einem Mitglied der Königsgarde.

5° Am hundertersten Tag nach dem Tod wird die Asche des Königs in umgekehrter Ordnung wie bei der Krönung in einem großen Amburbale um die Stadt getragen.

6° Danach wird die Königsasche in der Königsgruft unter dem Königspalast beigesetzt.

7° Danach ist die Verpflichtung, schwarz zu verwenden aufgehoben, und die Wahl des neuen Königs beginnt.

8° Während der hundert Tage geht die Gewalt des Königs in Bezug auf die Regierung auf den Senat über, nicht aber die Gewalt zur Veränderung der Verfassung oder der Ordines.

9° Die Königinwitwe zieht sich nach der Beisetzung mit Zustimmung des neuen Königs auf einen der Landsitze zurück und wird auch dort nach ihrem Tod beigesetzt.

§ 10 Ausbreitung

Die Ausbreitung des Imperiums ist dem König ein wichtiges Anliegen.

§ 11 Geheimhaltung

1° Der Schutz der Geheimhaltung ist dem König ein wichtiges Anliegen.

2° Bei begründetem Verdacht darf der Tal’Shiar jedes Mitglied der Königlichen Familie, jeden Angestellten des Königs und jedes Mitglied der Königsgarde zehn Minuten ohne Angabe von Gründen festhalten, den König informieren und ihn um weitere Befehle bitten.

§ 12 Veränderung und Geschäftsordnung

1° Dieser Ordo kann nur vom König in Anwesenheit der Curia, der Kurfürstinnen und des Senats geändert werden.

2° Jedes Jahr am 25. Marscer gibt der König eine Geschäftsordnung für alle ihn persönlich betreffenden Personen heraus, deren drei identische, vom König unterschriebene Exemplare in der Curia, im Kurfürstentum und im Senat aufbewahrt werden müssen.

3° Wenn der König keine neue Geschäftsordnung herausgibt, wird die vorjährige mit dem Vermerk ‚traditionell‘ und dem neuen Datum veröffentlicht.

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